Reiserecht...

...kann für Urlauber sehr hilfreich sein. Und für den Leser oft recht vergnüglich.

Seit mehr als 20 Jahren versorgt das Redaktionsbüro Gessler Medien in ganz Deutschland mit solch sorgsam aufbereiteten Service-Texten - vor allem durch die wöchentliche Aussendung kompakter Reiserechts-Urteile.

Zusätzlich werden nach Absprache besondere Reiserechts-Themen geliefert und leserfreundlich aufbereitet, wie zum Beispiel:

 

 

  • Neue Rechte für Fluggäste: Was Passagieren bei Verspätungen und Annullierungen zusteht.
  • Wie Fluggesellschaften versuchen, sich bei Verspätungen und Annullierungen vor Ausgleichszahlungen zu drücken.
  • Nicht alles, was missfällt, ist ein Reisemangel: Manch Urlauber beschwert sich über "bloße Unannehmlichkeiten" oder "landestypische" Eigenarten - wie etwa einige Kakerlaken im einfachen, tunesischen Hotelzimmer. Doch das, so viele Richter, muss hingenommen werden und berechtigt nicht zur Klage.
  • Reisemängel: Pfui Teufel - was liegt dann da auf dem Teller!? Über die Qualität des Essens, kalte Speisen und lange Wartezeiten.
  • Reisemängel: In dieser Bruchbude sollen wir wohnen? Über landestypische Zimmer, falsche Hotels und fehlenden Meerblick
  • Reisemängel: Nicht zum Aushalten - dieser Krach! Über Lärm in der Nacht, von Baustellen und startenden Flugzeugen
  • Reisemängel: Kakerlaken im Zimmer, Dreck am Strand. Was der Urlauber an Ungeziefer und Schmutz so alles aushalten soll
  • Die Anmache im Urlaub als "natürliches Lebensrisiko": Was sich Frauen auf Reisen nach Ansicht von Juristen alles bieten lassen müssen.
  • Auch Reisebüros machen Fehler: Wenn der Urlaub schief geht, ist nicht immer der Reise-Veranstalter schuld. Urteile zeigen auf, wann der Urlauber sich bei Reisemängeln ans Reisebüro halten kann - oder sogarmuss.
  • Für was Reiseveranstalter haften müssen - und für was nicht: Sind sie etwa verantwortlich für den Zustand der von ihnen gecharterten Flugzeuge? Oder dafür, wenn ein Urlauber im Hotel eine defekte Treppe hinunterstürzt? Interessante Urteile und verständliche Darstellung der Rechtslage.
  • Bombenterror, Hurrikans, Katastrophen: Können Urlauber deswegen eine Reise kostenlos stornieren und sich auf die sogenannte Höhere Gewalt berufen?
  • Kofferklau auf Reisen - Wer leichtsinnig war, bekommt kein Geld von der Versicherung. Bloß: Wann benehmen sich Urlauber leichtsinnig, sprich: "grob fahrlässig", wann nicht?
  • Reise-Rücktritt und Reise-Abbruch werden häufig verwechselt. Und das kann teuer werden. Wer etwa am Flughafen sein Gepäck aufgibt, dann aber Herzprobleme bekommt, der hat – versicherungsrechtlich – seine Reise schon angetreten. Nur eine Reise-Abbruch-Versicherung kann hier entstandene Storno-Kosten decken. Eine verständliche Darstellung der Thematik
  • Fortuna-Reisen: Keiner muss die Katze im Sack kaufen - Sie heißen "Fortuna-", "Glücks", "Joker-" oder "Roulette-Reisen". Ihr Merkmal: Es sind Pauschalurlaube, bei denen der Reisende zwar das Ziel festlegt. Zum Zeitpunkt der Buchung kennt er aber sein Ferienhotel noch nicht. Was viele nicht wissen: Auch hier braucht der Urlauber längst nicht alles akzeptieren, was ihm die Veranstalter vor Ort zumuten. Mindest-Standards müssen immer eingehalten werden. Eine Hilfestellung für Leser.
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